Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§1 Geltung der AGB

 (1) Diese Allgemeinen Gastaufnahmebedingungen gelten für Verträge über die mietweise

Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten

weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters. Die Leistungen des Anbieters erfolgen

ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung

zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des

Anbieters.

(3) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart

wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter sie

ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.

 

§2 Beherbergungsvertrag

 (1) Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Buchungsanfrage des

Gastes telefonisch oder schriftlich per Briefpost, E-Mail und/oder Telefax bestätigt und damit

die Buchung annimmt (Antragsannahme).

(2) Vertragspartner sind der Anbieter und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet

er dem Anbieter gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle

Verpflichtungen aus diesem Vertrag, sofern dem Anbieter eine entsprechende Erklärung des

Dritten vorliegt.

(3) Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.

Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast

hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als

vertraglich vereinbart.

 

§3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

 (1) Der Anbieter ist verpflichtet, die vom Gast gebuchte Ferienwohnung bereitzuhalten und

die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Die Ferienwohnung entspricht dem

Ausstattungsstandard einer durchschnittlichen Mietwohnung. Eine Gewähr übernimmt der

Anbieter nur für ausdrücklich zugesagte Ausstattungsmerkmale, nicht dagegen für die

subjektive Qualität der Ausstattung (z.B. Belüftung).

(2) Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Ferienwohnung und die von ihm in

Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des

Anbieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des

Anbieters an Dritte.

(3) Der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu

machen, die die Ferienwohnung belegen. Die Ferienwohnung steht maximal für die in der

Buchungsbestätigung nach § 2 Abs. 1 genannte Anzahl von Personen zur Verfügung. Die

Belegung mit einer darüberhinausgehenden Anzahl von Personen bedarf der vorherigen

schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Der Preis für die Überlassung der Ferienwohnung

erhöht sich in diesem Fall auf den bei entsprechender Belegung vom Anbieter allgemein

berechneten Preis.

(4) Die Zahlung des für die Überlassung der Ferienwohnung vereinbarten Preises sowie für

die mit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen ist spätestens am Anreisetag bei Übergabe

des Schlüssels fällig. Sie hat zu diesem Zeitpunkt in bar zu erfolgen, es sei denn der Anbieter

hat gegenüber dem Gast einer anderen Zahlungsweise ausdrücklich zugestimmt. EC- und

Kreditkarten können als Zahlungsmittel vor Ort nicht akzeptiert werden.

(5) Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung

gegenüber einer Forderung des Anbieters aufrechnen.

  

§4 . Allgemeine Rechte und Pflichten; Hausordnung

 (1) Der Gast verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Räumen oder des Gebäudes, sowie der zu dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Gast ersatzpflichtig, wenn sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.

(2) Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster und Türen geschlossen zu halten, sämtliche Heizkörper auf niedrige Stufe zu regeln sowie Licht und technische Geräte auszuschalten.

(3) Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der Ferienwohnung sind nicht erlaubt. schriftlicher Zustimmung des Anbieters erlaubt. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Anbieters untergebracht, kann dieser eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00 € in Rechnung stellen

(4) In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Das Rauchen ist nur im Freien gestattet und Raucherabfälle sind in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen.

Bei Zuwiderhandlung ist der Anbieter berechtigt, die Wohnung fristlos zu kündigen und die Folgeschäden an den Gast ohne Abzug weiterzugeben.

(5) Die Internetnutzung ist gestattet nach Abschluss einer Internetnutzungsvereinbarung, soweit diese nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt. Strafbare Handlungen (insbesondere widerrechtliche Downloads, Seitenaufrufe) werden zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. Für eine widerrechtliche Nutzung des Internets haftet allein der Gast.

(6) Das Umstellen von Möbeln ist nicht gestattet, da es zu unnötigen Schäden und Verschleiß an den Möbelstücken und Fußböden führen kann. Für Beschädigungen des Bodens durch das Verschieben von Möbeln (Schränke, Betten etc.) haftet der Gast.

Möchten Sie die Stühle umstellen, ist dies kein Problem. Wir bitten jedoch um

Wiederherstellung des Originalzustands zum Ende Ihres Aufenthaltes. Ebenso ist das Anbringen eigener Deko-Artikel an den Wänden untersagt. Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ä. allein und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.

(7) Der Vermieter und seine Handlungsbevollmächtigten haben ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug oder bei notwendigen Reparaturen.

Auf die schutzwürdigen Belange des Mieters ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen.

Der Vermieter wird den Mieter über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

(8) In die Toilette und Abläufe dürfen keine Abfälle (auch Hygieneartikel), schädliche Flüssigkeiten und ähnliches hineingeworfen oder –gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.

(9) Bitte verlassen Sie die Küche so, wie Sie diese vorgefunden haben. Töpfe, Besteck, und die Haushaltsgeräte wie Eierkocher in gereinigtem, trockenem Zustand an ihren Platz zurückstellen.

(10) Der Müll muss, laut Plan in der Ferienwohnung, sortiert werden.

 

§5 Rücktritt vom Vertrag (Abbestellung; Stornierung)

 (1) Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Anbieter geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Anbieters oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

(2) Der Gast kann, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Anbieters auszulösen, von dem Vertrag nur zurücktreten, sofern zwischen ihm und dem Anbieter die Rücktrittsmöglichkeit bis zu einem bestimmten Termin schriftlich vereinbart wurde. Dieses Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Anbieter ausübt, es sei denn es liegt ein Fall des Leistungsverzuges des Anbieters oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vor.

(3) Ohne Auslösung von Zahlungs- oder Schadensersatzansprüchen des Anbieters ist der Gast zur Stornierung bis 14 Tage vor Anreise berechtigt, im Übrigen nach folgenden Maßgaben:

Stornierung bis spätestens 10-14 Tage vor der Anreise ⟹ Höhe des zu entrichtenden Übernachtungspreises 60 %

Stornierung bis spätestens <10 Tage vor der Anreise ⟹ Höhe des zu entrichtenden Übernachtungspreises 80 %

 

Stornierungen müssen schriftlich gegenüber dem Anbieter erfolgen, es sei denn der Anbieter stimmt einer mündlichen Stornierung zu. Als Stornierungstag gilt der Tag des Zugangs der Stornierung beim Anbieter.

(4) Bei einer vom Gast nicht in Anspruch genommenen Ferienwohnung hat der Anbieter die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Ferienwohnung sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

(5) Erscheint der Gast am Anreisetag nicht bis spätestens 22.00 Uhr oder bis spätestens 60 Minuten nach einem gemäß §7 Abs. 1 vereinbarten späteren Zeitpunkt, ohne storniert zu haben, so gilt der Vertrag als storniert. Abs. 3 ist entsprechend anzuwenden. Zusätzlich kann der Anbieter von dem Gast eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 100,00 € verlangen.

(6) Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist gemäß Abs. 2 schriftlich vereinbart wurde, ist der Anbieter in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach der vertraglich gebuchten Ferienwohnung vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Anbieters auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

(7) Ferner ist der Anbieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn z. B.

a) höhere Gewalt oder andere vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,

b) die Ferienwohnung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gastes oder bzgl. des Zwecks oder bzgl. der Belegung oder bzgl. der Unterbringung von Tieren, gebucht wurde,

c) die Ferienwohnung zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird,

d) der Anbieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit oder den Hausfrieden anderer Gäste oder Nachbarn oder das Ansehen des Anbieters in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Anbieters zuzurechnen ist.

(8) Der Anbieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktritts- bzw. Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. In Fällen des Abs. 7 a) hat der Anbieter bereits geleistete Mietpreiszahlungen und/oder Vorauszahlungen unverzüglich zu erstatten. Bei berechtigtem Rücktritt bzw. bei berechtigter Kündigung durch den Anbieter entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Der Gast hat dem Anbieter alle von ihm zu vertretenden Schäden aufgrund eines Rücktritts bzw. einer außerordentlichen Kündigung gemäß Abs. 7 zu ersetzen.

 

§6 Haftung; Verjährung

 (1) Der Anbieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Anbieters beschränkt, wenn und soweit er nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht unabdingbar unbeschränkt haftet. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Anbieters auftreten, welche über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgehen, wird sich der Anbieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, die Störung oder den Mangel zu beseitigen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beseitigen und einen möglichen Schaden gering zu halten. Der Mangel ist dem Anbieter oder dessen Beauftragten unverzüglich anzuzeigen, um dem Beherbergungsbetrieb eine Beseitigung der Mängel zu ermöglichen. Unterlässt der Gast diese Mitteilung, stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsgemäßen Leistungen zu (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung).

(2) Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Anbieter nicht; sie gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 f. BGB. Eine Haftung des Anbieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Gast in der Ferienwohnung verwahrt und/oder hinterlässt.

(3) Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in dem Haus der Ferienwohnung, in der Ferienwohnung und/oder am Inventar der Ferienwohnung schuldhaft verursacht hat/haben. Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Gast empfohlen. Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter Schäden unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich auch auf andere Wohnungen im Haus auswirken können (z.B. Wasserschäden, Feuerschäden). Dem Vermieter ist der Name und die Anschrift sowie die Versicherungsnummer der Versicherung schriftlich mitzuteilen.

Bei Schäden, die einem Totalschaden gleichkommen, für welche die Haftpflichtversicherung eintritt, ist vom Mieter die Differenz von dem von der Versicherung bezahlten Zeitwert und dem Neuanschaffungspreis zu zahlen. Der Vermieter behält sich vor, im Streitfall auf Kosten des Schadenverursachers einen Gutachter zu bestellen.

(4) Ansprüche des Gastes verjähren in sechs Monaten, es sei denn der Anbieter haftet wegen Vorsatzes. Ansprüche des Anbieters verjähren in der jeweiligen gesetzlichen Frist.

(5) Eltern haften für ihre Kinder.

 

§7 An- und Abreise, Schlüsselübergabe; Verspätete Räumung

 (1) Die Ferienwohnung steht am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Die Anreise muss bis 22.00 Uhr erfolgen, es sei denn, ein späterer Anreisezeitpunkt wird vorab ausdrücklich mit dem Anbieter vereinbart. Eine Anreise vor 15.00 Uhr kann ebenfalls nur erfolgen, wenn dies vorab ausdrücklich mit dem Anbieter vereinbart wurde.

(2) Ist die Anreise in der Zeit zwischen 22:00- 8:00 Uhr vereinbart und findet in dieser Zeit statt, wird ein Aufschlag in Höhe von 30,00 Euro erhoben

(3) Der Anbieter kann bei der Anreise die Entrichtung einer Kaution in Höhe von 150,00 € verlangen. Der Anbieter erstattet diese Kaution bei rechtzeitiger Räumung der Ferienwohnung und Herausgabe aller Schlüssel am Abreisetag, sofern mit dem Gast nicht etwas anderes vereinbart wurde und sofern die Ferienwohnung keine von dem Gast zu vertretenden Schäden aufweist. Für den Fall darüberhinausgehender Schäden an der Ferienwohnung und/oder dem Inventar leistet der Gast noch vor Ort den für den Schadensersatz erforderlichen Geldbetrag in bar (§ 249 Abs. 2 BGB).

(4) Am Abreisetag hat der Gast die Ferienwohnung bis spätestens um 12.00 Uhr geräumt und in einem ordentlichen und besenreinen Zustand übergeben. Mit Zustimmung des Vermieters kann der Zeitpunkt der Abreise verlegt werden. Bei verspäteter Räumung der Ferienwohnung hat der Anbieter gegenüber dem Gast Anspruch auf eine Zusatzzahlung. Diese beträgt 50,- € bei einer Räumung nach 14.00 Uhr. Darüber hinaus hat der Anbieter Anspruch auf Ersatz aller ihm aufgrund einer verspäteten Räumung entstehenden weitergehenden Schäden.

(5) Die Räumung gemäß Abs. 4 gilt erst als bewirkt, wenn auch alle Schlüssel an den Anbieter oder seinen Vertreter herausgegeben wurden. Hierzu kann der Gast, wenn dies mit dem Anbieter zuvor ausdrücklich vereinbart wurde, alle Schlüssel auf dem Tisch in der Ferienwohnung hinterlassen und die Wohnungstür zuziehen. Der Gast ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Schließung der Wohnungstür zu kontrollieren.

(7) Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Gast dem Anbieter Schadensersatz für deren Neuherstellung in Höhe von 100 € zu leisten, da der Zylinder komplett ausgetauscht werden muss.

(8) Der Vermieter oder dessen Vertreter haben das Recht, am Abreisetag, eine Kontrolle und Abnahme durchzuführen.

 

§8 Sonstiges/Ferienwohnung

(1) Wir haben unsere Ferienwohnung mit viel Sorgfalt und Liebe eingerichtet. Damit auch andere Gäste die Möglichkeit haben dieses Ambiente zu genießen, bitten wir Sie, die Ferienwohnung und die Einrichtung sorgsam und pfleglich zu behandeln.

(2) Wir bitten unsere Gäste, zum Schutz des Bodens, in der Ferienwohnung keine Straßenschuhe zu tragen.

(3) Die Programmierung der Sat-TV-Anlage ist nicht zu verändern.

(4) TV und Audiogeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.

(5) Das Umstellen von Möbeln ist nicht gestattet, da es zu unnötigen Schäden und Verschleiß an den Möbelstücken und Fußböden führen kann. Für Beschädigungen des Bodens durch das Verschieben von Möbeln (Schränke, Betten etc.) haftet der Gast.

Möchten Sie die Stühle umstellen, ist dies kein Problem. Wir bitten jedoch um

Wiederherstellung des Originalzustands zum Ende Ihres Aufenthaltes

(6) Ab einem Aufenthalt von 10 Tagen, erlauben wir uns, die Ferienwohnung 1x wöchentlich zu reinigen: Reinigung von Bad und der Küchenarbeitsfläche, Abstauben und bei Bedarf Säuberung des Bodens. Ebenso stellen wir neue Handtücher bereit und beziehen das Bett frisch.

 

§9 Datenschutz

Die vom Gast angegebenen persönlichen Daten werden vom Vermieter nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Vertragsabwicklung erforderlich.

 

§10 Schlussbestimmungen

 (1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

(2) Erfüllungs- und Zahlungsort und Gerichtsstand ist 55559 Bretzenheim/Deutschland.

(3) Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

(4) Diese Allgemeinen Gastaufnahmebedingungen sind nur für den persönlichen Gebrauch des Gastes bestimmt. Einer gewerblichen Nutzung durch Dritte wird ausdrücklich widersprochen.

(5) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam bzw. nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften

  

Die Berichtigung von Druck- und Rechenfehlern bleibt uns vorbehalten.