Allgemeine Mietbedingungen
Abschluss des Gastaufnahmevertrages
Der Gastaufnahmevertrag ist verbindlich abgeschlossen, wenn die Unterkunft bestellt und zugesagt (Auftragsbestätigung) wird.
Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.
Leistungen, Preise und Bezahlung
Die vom Beherbergungsbetrieb geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Buchungsangebot in Verbindung mit den Angaben im Katalog und der eigenen Homepage.
Die angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein.
Der vereinbarte Preis ist am Tag der Anreise oder per Vorkasse fällig.
Mietdauer und Abreise
Am Anreisetag stellt der Vermieter die Ferienwohnung dem Mieter ab 15:00 Uhr zur Verfügung.
Am Abreisetag wird der Mieter die Ferienwohnung dem Vermieter bis spätestens 10:00 Uhr geräumt in einem ordentlichen und besenreinen Zustand übergeben.Mit Zustimmung des Vermieters kann der Zeitpunkt der Abreise verlegt werden.
Dabei hat der Mieter noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen: Spülen des Geschirrs und Entleeren der Mülleimer.
Der Vermieter behält sich vor, bei außergewöhnlicher Verschmutzung dieses in Rechnung zu stellen. Dies sind in der Regel 15,- €. Die Endreinigungsgebühr ist im Preis mit einbegriffen.
Sämtliche Schlüssel sind persönlich zu übergeben.
Der Vermieter oder dessen Beauftragte haben das Recht, am Abreisetag, eine Kontrolle und Abnahme durchzuführen.
Rücktritt
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
Tritt der Gast dennoch vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, dies bis zum 14. Tag vor Beginn der Mietzeit dem Vermieter mitzuteilen.
Danach und bei Nichterscheinen fällt ein pauschaler Ersatz von für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in folgender Höhe an:
80 % des Gesamtbetrages
Die Rücktritterklärung ist an den Beherbergungsbetrieb zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.
Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, das dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist.
In diesem Fall kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.
Haftung
Der Beherbergungsbetrieb haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Weist die gemietete Ferienwohnung einen Mangel auf, der über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgeht, hat der Gast dem Inhaber des Beherbergungsbetriebes oder dessen Beauftragten den Mangel unverzüglich anzuzeigen, um dem Beherbergungsbetrieb eine Beseitigung der Mängel zu ermöglichen. Unterlässt der Gast diese Mitteilung, stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsgemäßen Leistungen zu (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung).
Für vom Mieter eingebrachtes Eigentum wird vom Vermieter keine Haftung übernommen.
Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes, sowie der zu dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.
Sollte es zu Schäden jeglicher Art in der Ferienwohnung kommen, ist unverzüglich der Vermieter zu informieren. Der Mieter haftet für die verursachten Schäden.
Eltern haften für ihre Kinder.
Bei Schäden, die vom Mieter verursacht wurden, die einem Totalschaden gleichkommen, hat dieser den vollen Wiederbeschaffungspreis zu zahlen. Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Versicherung Meldung zu machen. Dem Vermieter ist der Name und die Anschrift sowie die Versicherungsnummer der Versicherung schriftlich mitzuteilen.
Bei Schäden, die einem Totalschaden gleichkommen, für welche die Haftpflichtversicherung eintritt, ist vom Mieter die Differenz von dem von der Versicherung bezahlten Zeitwert und dem Neuanschaffungspreis zu zahlen. Der Vermieter behält sich vor, im Streitfall auf Kosten des Schadenverursachers einen Gutachter zu bestellen.
Die Ferienwohnung darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen genutzt werden.
Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Mieter verpflichtet, bei Verlassen der Wohnung, Fenster und Türen geschlossen zu halten, die Heizkörper auf niedriger Stufe zu regeln sowie Licht und technische Geräte auszuschalten.
In die Toilette und Abläufe dürfen keine Abfälle (auch Hygieneartikel), schädliche Flüssigkeiten und ähnliches hineingeworfen oder –gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.
Bitte verlassen Sie die Küche so, wie Sie diese vorgefunden haben. Töpfe, Besteck, und die Haushaltsgeräte wie Eierkocher in gereinigtem, trockenem Zustand an ihren Platz zurückstellen.
Der Müll muss, laut Plan in der Ferienwohnung, sortiert werden.
Sonstiges / Ferienwohnung
Wir haben unsere Ferienwohnung mit viel Sorgfalt und Liebe eingerichtet. Damit auch andere Gäste die Möglichkeit haben dieses Ambiente zu genießen, bitten wir Sie, die Ferienwohnung und die Einrichtung sorgsam und pfleglich zu behandeln.
Die Ferienwohnung ist eine Nichtraucherwohnung. Das Rauchen ist nur im Freien gestattet und Raucherabfälle sind in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen.
Bei Zuwiderhandlung ist der Vermieter berechtigt, die Wohnung fristlos zu kündigen und die Folgeschäden an den Gast ohne Abzug weiterzugeben.
Haustiere sind nicht erlaubt.
Wir bitten unsere Gäste, zum Schutz des Bodens, in der Ferienwohnung keine Straßenschuhe zu tragen.
Die Programmierung der Sat-TV-Anlage ist nicht zu verändern.
TV und Audiogeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.
Das Umstellen von Möbeln ist nicht gestattet, da es zu unnötigen Schäden und Verschleiß an den Möbelstücken und Fußböden führen kann. Für Beschädigungen des Bodens durch das Verschieben von Möbeln (Schränke, Betten etc.) haftet der Mieter.
Möchten Sie die Stühle umstellen, ist dies kein Problem. Wir bitten jedoch um
Wiederherstellung des Originalzustands zum Ende Ihres Aufenthaltes. Ebenso ist das Anbringen eigener Deko-Artikel an den Wänden untersagt.
Ab einem Aufenthalt von 8 Tagen, erlauben wir uns, die Ferienwohnung 1x wöchentlich zu reinigen: Reinigung von Bad und der Küchenarbeitsfläche, Abstauben und bei Bedarf Säuberung des Bodens.
Ebenso stellen wir neue Handtücher bereit und beziehen das Bett frisch.
Der Vermieter und seine Handlungsbevollmächtigten haben ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug oder bei notwendigen Reparaturen.
Auf die schutzwürdigen Belange des Mieters ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen.
Der Vermieter wird den Mieter über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
Bei Verlust des Wohnungs-, Hausschlüssel haftet der Mieter mit 100 €, da der Zylinder komplett ausgetauscht werden muss.
Rechtswahl und Gerichtsstand
Es findet deutsches Recht Anwendung. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seiner Erfüllung wird, soweit rechtlich zulässig, die Zuständigkeit des Gerichtes am Ort des Mietobjektes
vereinbart.
Salvatorische Klausel
Sollte eine der zuvor beschriebenen Mietbedingung rechtsungültig sein, so wird diese durch die entsprechenden gesetzlichen Regelungen ersetzt. Die anderen Mietbedingungen bleiben davon unberührt und weiterhin gültig.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Die Berichtigung von Druck- und Rechenfehlern bleibt uns vorbehalten